In der Degenia Hausratversicherung sind sonstige Bruchschäden an Armaturen mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt. Von Boiler über Mischbatterie bis Thermostat ist eine breite Liste erfasst – inklusive Austauschkosten nach einem Rohrbruch bis 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Im Tarif T22 - premium gilt für Bruchschäden an Armaturen Folgendes:
In Erweiterung von § 4.1 b) VHB ersetzt der Versicherer auch sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt.
Als Armaturen gelten:
- Ablauf
- Ab- und Überlaufgarnituren
- Ausdehnungsgefäß
- Boiler
- Brauseschlauch
- Druckbehälter
- Druckmesser
- Druckspüler
- Durchlauferhitzer
- Geruchsverschluss
- Hähne
- Hebeanlage
- Heizkörper
- Mischbatterie
- Rückstauklappe / -ventil
- Schieber
- Speicher
- Spülkasten
- Thermostat
- Umwälzpumpe
- Ventile aller Art
- Wasserfilter
- Wasserzähler
- Warmwasserspeicher
Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Entschädigungsgrenze:
- je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt
- maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr
Was bedeutet das konkret?
Geht eine wasserführende Armatur wie ein Wasserhahn, eine Mischbatterie oder ein Boiler kaputt, kann der Schaden in diesem Tarif mitversichert sein – vorausgesetzt, man wohnt zur Miete und trägt als Mieter das Risiko. Auch der Austausch einer Armatur nach einem Rohrbruch an der Bruchstelle wird übernommen. War die Armatur allerdings schon vorher defekt, greift der Schutz nicht. Für die Erstattung gilt eine Höchstgrenze je Schadenfall und Jahr.
Häufige Fragen
Welche Armaturen sind mitversichert?
Versichert sind unter anderem Ablauf, Boiler, Brauseschlauch, Durchlauferhitzer, Hähne, Heizkörper, Mischbatterie, Spülkasten, Thermostat, Ventile aller Art, Wasserzähler und Warmwasserspeicher sowie weitere in der Liste genannte Armaturen.
Wer ist bei Bruchschäden an Armaturen abgesichert?
Der Versicherer ersetzt sonstige Bruchschäden an Armaturen, sofern der Versicherungsnehmer als Mieter die Gefahr trägt.
Sind Schäden an bereits defekten Armaturen versichert?
Nein. Bruchschäden an bereits defekten Armaturen sind ausgeschlossen.
Werden auch die Austauschkosten übernommen?
Ja. Der Versicherer ersetzt die Kosten für den Austausch der genannten Armaturen, soweit dieser infolge eines Versicherungsfalles gemäß § 4.1 a) VHB im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt, maximal das Zweifache pro Versicherungsjahr.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023