Die Degenia Hausratversicherung übernimmt Datenrettungskosten, also die notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung privat genutzter, elektronisch gespeicherter Daten und Programme, wenn diese durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger verloren gehen. Erfahren Sie, welche Fälle abgedeckt sind, welche Ausschlüsse gelten und wie die Entschädigung begrenzt ist.
Datenrettungskosten
Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Ausschlüsse
a) Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für:
- Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien)
- Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält.
b) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
Entschädigungsgrenzen
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Datenträger im Rahmen eines versicherten Schadens beschädigt wird und dadurch Ihre privaten Daten oder Programme verloren gehen, übernimmt die Versicherung die Kosten, um diese technisch wiederherzustellen. Auch der Versuch einer Wiederherstellung ist abgedeckt. Nicht erstattet werden dagegen Kosten für Daten, die Sie ohnehin auf einem Sicherungs- oder Installationsmedium gespeichert haben, für unberechtigt genutzte Daten sowie für den Neukauf von Lizenzen.
Häufige Fragen
Welche Datenrettungskosten sind versichert?
Versichert sind die tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich privat genutzten Daten und Programmen. Voraussetzung ist eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung am Datenträger, durch die die Daten verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind.
Werden auch erfolglose Rettungsversuche bezahlt?
Ja, ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung.
Welche Kosten sind ausgeschlossen?
Nicht ersetzt werden Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sogenannte Raubkopien), sowie für Programme und Daten, die auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten werden. Auch die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs werden nicht entschädigt.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
Sind auch beruflich genutzte Daten versichert?
Versichert sind ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten und Programme.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023