In der Hausratversicherung der Degenia sorgt der Tarif T22 – premium für eine erhöhte Entschädigungsgrenze in der Vorsorgeversicherung: Abweichend von den Bedingungen erhöht sich die Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von 20 % und bietet damit einen erweiterten Rahmen für den Schutz Ihres Hausrats und Ihrer Wertsachen.
Im Tarif T22 – premium der Hausratversicherung der Degenia gilt für die erhöhte Entschädigungsgrenze der Vorsorgeversicherung folgende Regelung:
Erhöhte Entschädigungsgrenze für die Vorsorgeversicherung:
- Abweichend von § 9.2 b) VHB erhöht sich die Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von 20 %.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Was bedeutet das konkret?
Die Vorsorgeversicherung berücksichtigt, dass sich der Wert des Hausrats im Laufe der Zeit erhöhen kann. Bei der Degenia im Tarif T22 – premium wird die vereinbarte Versicherungssumme daher um einen zusätzlichen Vorsorgebetrag von 20 % angehoben. Diese Regelung weicht bewusst von der Standardbestimmung in § 9.2 b) VHB ab und stellt einen erweiterten Rahmen bereit.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Vorsorgebetrag im Tarif T22 – premium?
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 20 %.
Von welcher Regelung weicht die erhöhte Entschädigungsgrenze ab?
Die Regelung gilt abweichend von § 9.2 b) VHB.
Wofür gilt die erhöhte Entschädigungsgrenze?
Sie gilt für die Vorsorgeversicherung in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 – premium.
Wie wirkt sich der Vorsorgebetrag auf die Versicherungssumme aus?
Die Versicherungssumme wird durch den Vorsorgebetrag von 20 % entsprechend erhöht.