Bei der Degenia Hausratversicherung können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen lassen, wenn Sie vor Vollendung des 58. Lebensjahres unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos werden – bei fortbestehendem Versicherungsschutz für maximal 12 Monate. Welche Voraussetzungen gelten, wann Selbstständige als arbeitslos gelten und was bei einer Unterbrechung der Arbeitslosigkeit passiert, erfahren Sie hier.
Wird der Versicherungsnehmer vor Vollendung des 58. Lebensjahres unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos, wird der Versicherungsvertrag bei Vorliegen der nachfolgenden Kriterien in dem dort genannten zeitlichen Umfang bei fortbestehendem Versicherungsschutz beitragsfrei gestellt.
Begriff der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn
- a) der Versicherungsnehmer von der Agentur für Arbeit nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB) III als arbeitslose Person geführt wird und
- b) Arbeitslosengeld (gemäß SGB III) oder Arbeitslosengeld II (gemäß SGB II) bezieht.
Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer
- a) Stand der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) und
- b) bestand der Versicherungsvertrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate und
- c) ist der Beitrag bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt, so wird der Versicherungsvertrag für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Unterbrechung der Arbeitslosigkeit
Wird der Versicherungsnehmer während dieser 12 Monate von der Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person geführt und sollte er dann in diesem Zeitraum erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos werden, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages fortgesetzt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die erneute Arbeitslosigkeit folgt. Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
Arbeitslosigkeit von Selbstständigen
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit, außer durch Arbeitsunfähigkeit, unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. wegen Insolvenz) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen.
Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihre Arbeit, müssen Sie für Ihre Hausratversicherung eine Zeit lang keine Beiträge zahlen – der Schutz bleibt in dieser Zeit trotzdem bestehen. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie zuvor eine bestimmte Zeit beschäftigt waren und der Vertrag bereits eine Weile läuft. Auch Selbstständige können diese Entlastung unter bestimmten Bedingungen nutzen. Die konkreten Werte und Fristen entnehmen Sie den obigen Angaben und Ihrem Bedingungswerk.
Häufige Fragen
Wie lange kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
Der Versicherungsvertrag wird für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt. Auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit ist die Beitragsfreistellung auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) gestanden haben, der Versicherungsvertrag muss mindestens 24 Monate bestanden haben und der Beitrag muss bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt sein.
Bis zu welchem Alter gilt die Beitragsfreistellung?
Die Regelung greift, wenn der Versicherungsnehmer vor Vollendung des 58. Lebensjahres unverschuldet und unfreiwillig arbeitslos wird.
Gilt die Beitragsfreistellung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit – außer durch Arbeitsunfähigkeit – unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. wegen Insolvenz) und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen. Die Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Muss das Ende der Arbeitslosigkeit gemeldet werden?
Ja. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.