Mit den Weiteren Elementargefahren in der Degenia Hausratversicherung ist Ihr Hausrat gegen Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch geschützt – auch Dachlawinen sind mitversichert. Zu beachten sind eine einmonatige Wartezeit ab Versicherungsbeginn und ein Selbstbehalt von 10 % je Schadenfall.
Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von Weitere Elementargefahren:
Wartezeit für Weitere Elementargefahren:
Abweichend von § 20.1 VHB beginnt der Versicherungsschutz für die folgenden Naturgefahren mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn (Wartezeit):
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Dachlawinen
- Vulkanausbruch
Dachlawinen:
In Erweiterung von § 5.1 b) VHB sind auch Schäden durch Dachlawinen mitversichert.
Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen.
Selbstbehalt für Weitere Elementargefahren:
Der Selbstbehalt je Schadenfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR, maximal 2.500 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Mit der Vereinbarung der Weiteren Elementargefahren erweitert sich der Schutz Ihres Hausrats auf Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck. Auch herabstürzende Schnee- oder Eismassen vom Dach – sogenannte Dachlawinen – sind mitversichert. Zu beachten ist, dass dieser Schutz erst nach einer Wartezeit von einem Monat greift und dass Sie sich im Schadenfall mit einem Selbstbehalt beteiligen.
Häufige Fragen
Welche Naturgefahren sind von der Wartezeit betroffen?
Die Wartezeit gilt für Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch. Der Versicherungsschutz beginnt hier abweichend von § 20.1 VHB mit dem Ablauf von einem Monat ab Versicherungsbeginn.
Sind Schäden durch Dachlawinen mitversichert?
Ja. In Erweiterung von § 5.1 b) VHB sind auch Schäden durch Dachlawinen mitversichert. Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei Weitere Elementargefahren?
Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 10 % des Schadens, mindestens 250 EUR und maximal 2.500 EUR.
Wann gelten diese Klauseln?
Die genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung von Weitere Elementargefahren.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023