In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic auch Wasser als Leitungswasser, das bestimmungswidrig aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen austritt. Diese Erweiterung schließt zusätzliche Wasserquellen im Haushalt in den Leitungswasserschutz ein.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic Folgendes für Wasseraustritt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen:
In Erweiterung von § 4.2 VHB gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus folgenden Quellen bestimmungswidrig ausgetreten ist:
- Wassersäulen
- Zimmerbrunnen
- Zisternen
Weitere Gefahren/Schäden
Was bedeutet das konkret?
Zusätzlich zum üblichen Leitungswasserschutz zählt hier auch Wasser als Leitungswasser, das ungewollt aus Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen austritt. Damit erweitert die Degenia den Begriff des Leitungswassers auf diese Wasserquellen im Haushalt.
Häufige Fragen
Gilt Wasser aus einem Zimmerbrunnen als Leitungswasser?
Ja. Wasser, das aus einem Zimmerbrunnen bestimmungswidrig ausgetreten ist, gilt in Erweiterung von § 4.2 VHB als Leitungswasser.
Welche Wasserquellen sind von dieser Erweiterung umfasst?
Umfasst sind Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen, aus denen Wasser bestimmungswidrig austritt.
Auf welche Bedingung bezieht sich die Erweiterung?
Die Regelung gilt in Erweiterung von § 4.2 VHB.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - classic.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023