In der Degenia Hausratversicherung sind im Tarif T22 - classic auch Schäden durch Überschalldruckwellen abgedeckt: Zerstört, beschädigt oder verursacht die Druckwelle eines Luftfahrzeugs das Abhandenkommen versicherter Sachen, greift der erweiterte Versicherungsschutz.
Im Tarif T22 - classic gilt für Überschalldruckwellen (Überschallknall) Folgendes:
- In Erweiterung des § 2 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
- Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Erzeugt ein Luftfahrzeug einen Überschallknall, kann die dabei entstehende Druckwelle Gegenstände beschädigen oder zerstören. Der Tarif erweitert den üblichen Schutz und übernimmt in solchen Fällen die Entschädigung für die betroffenen versicherten Sachen – auch dann, wenn diese infolge des Ereignisses abhandenkommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch einen Überschallknall mitversichert?
Ja. In Erweiterung des § 2 VHB leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Überschalldruckwellen zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen.
Was gilt als Schaden durch Überschallknall?
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
Sind auch abhandengekommene Sachen abgedeckt?
Ja. Der Versicherer leistet auch für versicherte Sachen, die infolge eines Ereignisses durch Überschalldruckwellen abhandenkommen.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der Degenia im Tarif T22 - classic.