Wird Ihre Wohnung nach einem Schaden vorübergehend unbewohnbar, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung – längstens für 200 Tage und pro Tag begrenzt auf 2 ‰ der Versicherungssumme. So erfahren Sie, was bei der Ersatzunterbringung gilt.
Für Hotelkosten gilt im Tarif T22 - premium:
- Abweichend von § 8 c) VHB werden die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ersetzt, längstens für die Dauer von 200 Tagen.
- Die Entschädigung ist pro Tag auf 2 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem versicherten Schaden vorübergehend nicht bewohnbar ist, kommt die Versicherung für die Kosten einer Ersatzunterbringung im Hotel oder in einer ähnlichen Unterkunft auf. Diese Übernahme ist zeitlich auf 200 Tage begrenzt, und die tägliche Erstattung richtet sich nach einem festen Anteil der vereinbarten Versicherungssumme.
Häufige Fragen
Für wie lange werden Hotelkosten übernommen?
Die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung werden längstens für die Dauer von 200 Tagen ersetzt.
Wie hoch ist die tägliche Entschädigung?
Die Entschädigung ist pro Tag auf 2 ‰ der Versicherungssumme begrenzt.
Welche Unterbringungen sind abgedeckt?
Ersetzt werden die Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung.
Gibt es eine besondere Regelung zu den Hotelkosten?
Ja, die Übernahme der Hotelkosten erfolgt abweichend von § 8 c) VHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023