Wer bei einem größeren Hausratschaden ein Sachverständigenverfahren führt, erfährt hier, wann die Degenia Hausratversicherung die auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kosten übernimmt: nämlich sobald der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt, begrenzt auf 1 % der Versicherungssumme und höchstens 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Ersatz der Sachverständigenkosten:
Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Höhe der Entschädigung:
- begrenzt auf 1 % der Versicherungssumme
- max. 1.000 EUR je Versicherungsfall
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Was bedeutet das konkret?
Wird zur Klärung eines Schadens ein Sachverständigenverfahren durchgeführt, kann der Versicherer die davon auf den Versicherungsnehmer entfallenden Kosten übernehmen. Das gilt jedoch nur, wenn der Schaden über einer festgelegten Höhe liegt, und die Kostenübernahme ist der Höhe nach begrenzt.
Häufige Fragen
Ab welcher Schadenhöhe werden Sachverständigenkosten ersetzt?
Der Versicherer ersetzt die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens, soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt.
Wie hoch ist die Entschädigung für Sachverständigenkosten begrenzt?
Die Entschädigung ist auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt, maximal jedoch 1.000 EUR je Versicherungsfall.
Welche Kosten des Sachverständigenverfahrens sind gemeint?
Ersetzt werden die durch den Versicherungsnehmer gemäß § 15.6 VHB zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.
Werden Sachverständigenkosten auch bei kleineren Schäden ersetzt?
Ein Ersatz erfolgt nur, soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe 10.000 EUR übersteigt.