Die Degenia Hausratversicherung ersetzt im Tarif T22 - classic auch Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten, die durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder sonstiger atmosphärisch bedingter Elektrizität entstehen. Defekte Geräte müssen dabei bis zur Entscheidung des Versicherers aufbewahrt werden.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic folgendes für Überspannungsschäden durch Blitz:
- In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leistet der Versicherer Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
- Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versicherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren (siehe auch § 26.2 a) gg) VHB). Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein elektrisches Gerät durch einen Blitz beschädigt – etwa durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss –, so springt die Versicherung ergänzend zum Schutz bei Blitzschlagschäden ein. Damit die Entschädigung möglich bleibt, sollten betroffene Geräte oder Geräteteile aufbewahrt werden, bis der Versicherer über den Schadenersatz entschieden hat. Wird das versäumt, kann die Leistung ganz oder teilweise entfallen.
Häufige Fragen
Welche Schäden an Elektrogeräten sind durch Blitz mitversichert?
Ergänzend zum Schutz für Blitzschlagschäden werden Schäden an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten ersetzt, die durch Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Muss ich beschädigte Geräte aufbewahren?
Ja. Defekte Geräte bzw. Geräteteile sind bis zur Entscheidung des Versicherers über den Ersatz des Schadens aufzubewahren (siehe auch § 26.2 a) gg) VHB).
Was passiert, wenn ich die Geräte nicht aufbewahre?
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Gilt der Schutz auch ohne direkten Blitzeinschlag?
Ja, Entschädigung wird auch für Schäden durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität geleistet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023