In der Degenia Hausratversicherung bleiben Schäden am versicherten Hausrat gedeckt, wenn nach dem Krieg abgeworfene oder abgeschossene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben erst später explodieren – der Kriegsausschluss greift für diese Blindgänger-Schäden nicht.
Für Schäden durch Explosion von Blindgängern gilt im Tarif T22 - classic:
Explodieren während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig, so gilt für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Zu den Kampfmitteln zählen zum Beispiel:
- Patronen
- Granaten
- Bomben
Was bedeutet das konkret?
Blindgänger sind alte Kampfmittel, die während eines Krieges abgeschossen oder abgeworfen wurden, damals aber nicht explodiert sind. Wenn ein solcher Blindgänger erst nach dem Krieg zündet und dadurch Ihr Hausrat beschädigt wird, greift der übliche Kriegsausschluss hier nicht. Der Schaden am versicherten Hausrat bleibt damit gedeckt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch die Explosion von Blindgängern versichert?
Ja. Explodieren nach dem Krieg abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel und beschädigen dabei den versicherten Hausrat, gilt für diese Schäden kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Welche Kampfmittel sind gemeint?
Gemeint sind abgeschossene oder abgeworfene Kampfmittel wie Patronen, Granaten oder Bomben.
Wann muss die Explosion stattfinden, damit kein Ausschluss gilt?
Die Kampfmittel müssen während eines Krieges, kriegsähnlichen Ereignisses, Bürgerkrieges, einer Revolution, Rebellion oder eines Aufstandes abgeschossen oder abgeworfen worden sein und erst nach Beendigung des Krieges teilweise oder vollständig explodieren.
Welcher Ausschluss greift in diesem Fall nicht?
Für die daraus entstandenen Schäden am versicherten Hausrat gilt kein Ausschluss gemäß § 1.2 a) VHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023