Die Degenia Hausratversicherung ersetzt im Tarif T22 - classic auch den Diebstahl bestimmter Sachen vom eingefriedeten Grundstück oder aus dem Treppenhaus – von Gartenmöbeln über Kinderwagen bis zur Waschmaschine. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt, sofern sich die Sachen dort nachweislich befunden haben und der Diebstahl der Polizei gemeldet wird.
In Erweiterung zu § 3 VHB besteht Versicherungsschutz gegen Diebstahl der nachstehend genannten Sachen, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls nachweislich
- innerhalb des eingefriedeten Grundstücks, auf dem die versicherte Wohnung liegt, oder
- im Treppenhaus des Gebäudes, in dem sich die versicherte Wohnung befindet,
befunden haben.
Versichert sind:
- Wäsche und Bekleidung – ohne Pelz- und Lederwaren –, die sich zum Zeitpunkt des Diebstahls zum Waschen, Trocknen oder Lüften außerhalb der Wohnung befunden haben;
- Gartenmöbel und Gartengeräte/-werkzeuge einschließlich Rasenmäher/Rasen-Mähroboter;
- Gartenskulpturen und Zierbrunnen;
- Wäschespinnen, Trampoline, Spielgerüste und Grills;
- Kinder-Spielgeräte und Spielfahrzeuge (Go-Kart) und Sportgeräte;
- Waschmaschinen und Wäschetrockner;
- Kinderwagen, Rollstühle/Krankenfahrstühle sowie Gehhilfen.
Nicht versichert ist fremdes Eigentum.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:
Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dieser sowie uns ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Schutz innerhalb der Wohnung deckt dieser Baustein auch bestimmte Dinge ab, die draußen auf dem umzäunten Grundstück oder im Treppenhaus stehen und dort gestohlen werden – etwa Gartenmöbel, Kinderwagen oder frisch aufgehängte Wäsche. Der Ersatz ist pro Schadenfall gedeckelt, und der Diebstahl muss bei der Polizei gemeldet werden.
Häufige Fragen
Welche Sachen sind beim Diebstahl vom Grundstück oder aus dem Treppenhaus versichert?
Versichert sind unter anderem Wäsche und Bekleidung (ohne Pelz- und Lederwaren) zum Waschen, Trocknen oder Lüften, Gartenmöbel und Gartengeräte einschließlich Rasenmäher/Rasen-Mähroboter, Gartenskulpturen und Zierbrunnen, Wäschespinnen, Trampoline, Spielgerüste und Grills, Kinder-Spielgeräte und Spielfahrzeuge (Go-Kart) sowie Sportgeräte, Waschmaschinen und Wäschetrockner sowie Kinderwagen, Rollstühle/Krankenfahrstühle und Gehhilfen.
Wie hoch ist die Entschädigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Ist fremdes Eigentum mitversichert?
Nein, fremdes Eigentum ist nicht versichert.
Was muss ich nach einem Diebstahl tun?
Sie müssen den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhandengekommenen Sachen einreichen.
Was passiert, wenn ich diese Pflichten verletze?
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer nach Maßgabe der Regelungen des § 26.3 VHB ganz oder teilweise leistungsfrei und nach § 26.1 b) VHB zur Kündigung berechtigt sein.