Die Degenia Hausratversicherung greift auch dann, wenn Einbrecher zunächst in einen nicht versicherten Raum desselben Gebäudes eindringen und von dort ohne weitere Hindernisse in Ihre versicherten Räume gelangen – dabei spielt es keine Rolle, ob der nicht versicherte Raum privat oder gewerblich genutzt wird.
Einbruch über nicht versicherte Räume:
Versicherungsschutz besteht auch, wenn in dem Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, gemäß § 3.2 VHB in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Verschafft sich ein Einbrecher zunächst Zutritt zu einem Raum im selben Gebäude, der nicht mitversichert ist, und gelangt er von dort ohne weiteres Hindernis in Ihre versicherten Räume, greift der Versicherungsschutz trotzdem. Ob dieser nicht versicherte Raum privat oder gewerblich genutzt wird, spielt dabei keine Rolle.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn der Einbrecher über einen nicht versicherten Raum eindringt?
Ja. Versicherungsschutz besteht auch, wenn im selben Gebäude in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.
Macht es einen Unterschied, ob der nicht versicherte Raum privat oder gewerblich genutzt wird?
Nein. Es ist unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird.
Welche Regelung ist hierfür maßgeblich?
Maßgeblich ist § 3.2 VHB, auf den in dieser Regelung Bezug genommen wird.
Muss der Einbrecher ein weiteres Hindernis überwinden, damit der Schutz greift?
Der Versicherungsschutz gilt, wenn der Dieb vom nicht versicherten Raum ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt.