Die Degenia Hausratversicherung ersetzt in der Hausratversicherung Schäden durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung gelangen und versicherte Sachen zerstören, beschädigen oder abhandenkommen lassen. Erfahren Sie, welche Tiere als Schalenwild zählen und warum Schäden auf Balkon und Terrasse ausgeschlossen sind.
Sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht, leisten wir Entschädigung für Schäden durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
Was sind Wildtiere?
Wildtiere sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Wildschweine
- Rehe
- Rothirsche
Ausgeschlossen sind:
- Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen
Was bedeutet das konkret?
Dringen Wildtiere in Ihre versicherte Wohnung ein und richten dort Schäden an Ihrem Hausrat an, springt der Versicherungsschutz ein – vorausgesetzt, es besteht nicht bereits anderweitig Schutz. Gemeint sind wild lebende Tiere aus der Gruppe des Schalenwilds wie Wildschweine, Rehe oder Rothirsche. Schäden, die solche Tiere auf Balkonen oder Terrassen verursachen, sind hingegen nicht abgedeckt.
Häufige Fragen
Welche Schäden durch Wildtiere sind versichert?
Versichert sind Schäden durch Wildtiere, wenn diese in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. Voraussetzung ist, dass nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Welche Tiere gelten als Wildtiere?
Wildtiere sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen, zum Beispiel Wildschweine, Rehe oder Rothirsche.
Sind Schäden auf Balkon oder Terrasse mitversichert?
Nein. Schäden durch Wildtiere an versicherten Sachen auf Balkonen und Terrassen bleiben ausgeschlossen.
Was gilt, wenn bereits anderweitig Versicherungsschutz besteht?
Die Entschädigung wird nur geleistet, sofern nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023