Die Degenia Hausratversicherung erstattet in ihrem Tarif Reparaturkosten für Gebäudeschäden, die durch Rettungsmaßnahmen im Bereich der versicherten Wohnung im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstehen – auch wenn ein solcher Fall unmittelbar drohte oder zu vermuten war.
Mitversicherte Reparaturkosten:
Mitversichert sind – in Erweiterung von § 8 VHB – tatsächlich angefallene Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der versicherten Wohnung durch Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstanden sind.
Einem Versicherungsfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Vorrang anderer Versicherungsverträge:
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht eine solche Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Rahmen einer Rettungsaktion – etwa bei einem drohenden oder eingetretenen Schadenfall – das Gebäude im Bereich Ihrer Wohnung beschädigt wird, sind die dafür anfallenden Reparaturkosten mitversichert. Besteht für denselben Schaden bereits Schutz über einen anderen Vertrag, kommt dieser zuerst zum Tragen.
Häufige Fragen
Welche Gebäudeschäden sind durch Rettungsmaßnahmen abgedeckt?
Mitversichert sind tatsächlich angefallene Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen im Bereich der versicherten Wohnung, die durch Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall entstanden sind.
Gilt der Schutz auch, wenn noch kein Schaden eingetreten ist?
Ja. Einem Versicherungsfall steht es gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Was passiert, wenn ein anderer Versicherungsvertrag den Schaden abdeckt?
Soweit für den Versicherungsnehmer eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann, geht diese Leistung einer Entschädigung aus dieser Deckung vor.
Auf welcher Grundlage besteht diese Deckung?
Die Reparaturkosten sind in Erweiterung von § 8 VHB mitversichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023