In der Hausratversicherung der Degenia gilt für Wertsachen eine besondere Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme je Versicherungsfall. Für Bargeld, Urkunden sowie Schmuck und Edelmetalle außerhalb eines Wertschutzschrankes greifen zusätzliche Höchstbeträge – hier erfahren Sie, welche konkreten Grenzen gelten.
Besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen:
In Erweiterung der VHB § 13.2 unterliegt die Entschädigung für Wertsachen einer besonderen Entschädigungsgrenze. Sie beträgt je Versicherungsfall 20 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes:
Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben, ist die Entschädigung je Versicherungsfall – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – begrenzt auf:
- höchstens 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt,
- höchstens 5.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
- höchstens 20.000 EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin.
Weitere Besonderheiten:
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2023
Was bedeutet das konkret?
Für Wertsachen zahlt die Versicherung im Schadenfall nicht unbegrenzt: Grundsätzlich sind bis zu 20 % der Versicherungssumme abgesichert. Liegen Ihre Wertsachen nicht in einem anerkannten, verschlossenen Wertschutzschrank, gelten zusätzlich feste Obergrenzen je nach Art des Gegenstands – etwa für Bargeld, Urkunden oder Schmuck. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Die Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall 20 % der Versicherungssumme, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wie viel wird für Bargeld außerhalb eines Wertschutzschrankes ersetzt?
Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge – mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt – ist die Entschädigung auf höchstens 1.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Welche Grenze gilt für Urkunden und Wertpapiere?
Für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere gilt außerhalb eines Wertschutzschrankes eine Grenze von höchstens 5.000 EUR je Versicherungsfall, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Bis zu welchem Betrag ist Schmuck und Edelmetall abgesichert?
Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold und Platin ist die Entschädigung außerhalb eines Wertschutzschrankes auf höchstens 20.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
Wann gelten die höheren Grenzen?
Die zusätzlichen Höchstbeträge greifen für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes (siehe § 13.1 b) befunden haben.