Die Degenia Hausratversicherung schließt im Tarif T22 - classic auch Schäden durch radioaktive Isotope ein, wenn diese betriebsbedingt auf dem Grundstück des Versicherungsortes vorhanden oder verwendet werden und als Folge eines versicherten Schadenereignisses etwa durch Kontamination oder Aktivierung entstehen. Isotope aus Kernreaktoren sind ausgenommen.
Eingeschlossen sind:
- Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch radioaktive Isotope entstehen, die auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt vorhanden sind oder verwendet werden.
- Insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.
Versicherte Sachen
Was bedeutet das konkret?
Werden auf dem Grundstück, auf dem sich der Versicherungsort befindet, aus betrieblichen Gründen radioaktive Isotope genutzt oder gelagert, und entstehen dadurch im Rahmen eines versicherten Schadenereignisses Schäden an versicherten Sachen, sind diese mitversichert. Das umfasst beispielsweise Schäden durch Verunreinigung (Kontamination) oder Aktivierung. Nicht erfasst sind Isotope, die aus Kernreaktoren stammen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Isotope in der Degenia Hausratversicherung mitversichert?
Ja. Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch betriebsbedingt auf dem Grundstück vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen.
Welche Arten von Schäden durch radioaktive Isotope sind erfasst?
Insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Isotope aus Kernreaktoren?
Nein. Für radioaktive Isotope von Kernreaktoren gilt der Einschluss nicht.
Unter welcher Voraussetzung greift der Schutz für radioaktive Isotope?
Die Isotope müssen betriebsbedingt auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, vorhanden sein oder verwendet werden, und der Schaden muss Folge eines unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses sein.