Wird nach einem Einbruch am Versicherungsort unbefugt telefoniert, übernimmt die Degenia Hausratversicherung die dadurch entstehenden Telefonkosten für Festnetz und Mobilfunk – bis zu einer festgelegten Höchstgrenze je Versicherungsfall als Erweiterung zum Bedingungswerk.
In der Hausratversicherung der Degenia gilt im Tarif T22 - classic folgendes für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch:
- In Erweiterung zu § 8 VHB werden die Kosten erstattet, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
- Die Entschädigung ist auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wird nach einem Einbruch am Versicherungsort unbefugt telefoniert – über das Festnetz oder ein Mobiltelefon –, so springt die Hausratversicherung ein und übernimmt die dadurch entstandenen Telefonkosten. Diese Leistung ist eine Erweiterung zum Bedingungswerk und gilt bis zu einer bestimmten Höchstsumme pro Schadenfall.
Häufige Fragen
Welche Telefonkosten werden nach einem Einbruch erstattet?
Erstattet werden die Kosten, die durch eine missbräuchliche Benutzung des Telefons (Festnetz- und Mobilfunk) am Versicherungsort nach einem Einbruch entstehen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Telefonmissbrauch?
Die Entschädigung ist auf 500 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Gilt der Schutz auch für Mobilfunk?
Ja, die Regelung umfasst sowohl Festnetz- als auch Mobilfunktelefone am Versicherungsort.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Erstattung?
Die Erstattung erfolgt in Erweiterung zu § 8 VHB im Tarif T22 - classic der Degenia Hausratversicherung.