In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia fasst der Tarif T24 - optimum weitere Regelungen zusammen: von der gewerblichen oder betrieblichen Verwendung der Tiere über Angaben zur Beitragsberechnung und Besonderheiten bei der Haltung von Hunden bis zu Ausschlüssen, Forderungsausfalldeckung sowie erweitertem Forderungsausfall mit Giftköderklausel.
Weitere Regelungen im Tarif T24 - optimum:
- Gewerbliche oder Betriebliche Verwendung der Tiere
- Angaben zur Beitragsberechnung
- Bei der Haltung von Hunden gilt besonders
- Ausschlüsse
- Forderungsausfalldeckung
- Erweiterter Forderungsausfall / Giftköderklausel
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht bündelt zusätzliche Regelungspunkte der Hundehaftpflichtversicherung im Tarif T24 - optimum. Dazu zählen unter anderem, wie sich eine gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere auswirkt, welche Angaben für die Beitragsberechnung eine Rolle spielen, was bei der Haltung von Hunden besonders gilt sowie die Bereiche Ausschlüsse, Forderungsausfalldeckung und erweiterter Forderungsausfall mit Giftköderklausel. Es handelt sich um eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche weiteren Regelungen enthält der Tarif T24 - optimum?
Der Tarif umfasst Regelungen zur gewerblichen oder betrieblichen Verwendung der Tiere, Angaben zur Beitragsberechnung, Besonderheiten bei der Haltung von Hunden, Ausschlüsse, die Forderungsausfalldeckung sowie den erweiterten Forderungsausfall mit Giftköderklausel.
Ist die gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere geregelt?
Ja, die gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere ist einer der weiteren Regelungspunkte im Tarif T24 - optimum.
Gibt es eine Regelung zum Forderungsausfall?
Ja, der Tarif enthält die Forderungsausfalldeckung sowie den erweiterten Forderungsausfall mit Giftköderklausel.
Was fließt in die Beitragsberechnung ein?
Der Tarif nennt Angaben zur Beitragsberechnung als eigenen Regelungspunkt. Die konkreten Angaben hängen vom jeweiligen Tarif und Bedingungswerk ab.