Neu hinzukommende Risiken sind in der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Umfang des bestehenden Vertrages sofort mitversichert. Erfahren Sie, welche Anzeigefrist von einem Monat gilt, welche Entschädigungsgrenzen die Tarifvarianten classic, premium und optimum bieten und welche Risiken von der Vorsorge ausgenommen sind.
Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko eine angemessene Prämie zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe der Prämie innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Mitversicherung je Tarifvariante:
- classic: mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Abschnitt A 1-9.1 Absatz 4 DEG-THV Hund 2026 auf den Betrag – je nach gewählter Tarifvariante – von maximal:
- classic: bis zu 10.000.000 EUR
- premium: bis zu 20.000.000 EUR
- optimum: bis zu 40.000.000 EUR
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall, höchstens jedoch maximal – je nach gewählter Tarifvariante –
- classic: bis zu 10.000.000 EUR
- premium: bis zu 15.000.000 EUR
- optimum: bis zu 15.000.000 EUR
für Personenschäden je geschädigter Person und das Zweifache dieser Summe für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- a) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;
- b) Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
- c) Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen – mit Ausnahme von versicherungspflichtigen Hunden;
- d) Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind;
- e) Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Was bedeutet das konkret?
Kommen nach Abschluss Ihres Vertrages neue Risiken hinzu, sind diese im Umfang Ihres bestehenden Vertrages zunächst sofort mitversichert. Damit dieser Schutz bestehen bleibt, müssen Sie ein neues Risiko nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats melden. Wird die Anzeige versäumt oder kommt keine Einigung über die zusätzliche Prämie zustande, kann der Schutz für dieses neue Risiko rückwirkend entfallen. Für bestimmte Risiken – etwa aus zulassungspflichtigen Fahrzeugen, Bahnen oder beruflicher Tätigkeit – gilt die Vorsorgeversicherung nicht.
Häufige Fragen
Sind neu hinzukommende Risiken sofort versichert?
Ja. Im Umfang des bestehenden Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sofort versichert.
Welche Frist gilt für die Anzeige eines neuen Risikos?
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich die Anzeige versäume?
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Dasselbe gilt, wenn innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe der Prämie zustande kommt.
Bis zu welcher Höhe sind neue Risiken abgesichert?
Je nach Tarifvariante gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal je Versicherungsfall maximal 10.000.000 EUR (classic), 20.000.000 EUR (premium) oder 40.000.000 EUR (optimum). Für Personenschäden je geschädigter Person gelten maximal 10.000.000 EUR (classic) bzw. 15.000.000 EUR (premium und optimum).
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Ausgenommen sind unter anderem Risiken aus zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, aus Bahnen, aus versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtigen Risiken (mit Ausnahme versicherungspflichtiger Hunde), aus kurzfristig bestehenden Risiken sowie aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025