Wird Ihr Hund durch einen Giftköder verletzt, greift bei der Degenia Hundehaftpflichtversicherung im Tarif T26 die verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten – auch dann, wenn der Schädiger unbekannt ist. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und bis zu welcher Höhe je Tarifvariante entschädigt wird.
Verbesserte Forderungsausfalldeckung bei Vorsatztaten (z. B. Giftköder):
Ergänzend zu Abschnitt A 3-3 DEG-THV Hund 2026 besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers aufgrund eines Personen- oder Sachschadens nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist.
Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten Hund, z. B. bei nachweislicher Aufnahme eines Giftköders oder ausgebrachter Köder mit verletzendem Inhalt (Metallgegenstände o. ä.).
Der Versicherer ist bei unbekanntem Schädiger gegenüber dem Versicherungsnehmer nur dann leistungspflichtig, wenn:
- aufgrund dessen eine Strafanzeige vom Versicherungsnehmer gestellt wurde;
- das polizeiliche Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegt;
- der Versicherer Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten hat.
Entschädigungsgrenze je Tarifvariante und je Versicherungsfall:
Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist auf maximal – je Tarifvariante – je Versicherungsfall begrenzt.
- classic: nicht mitversichert
- premium: bis zu 3.000 EUR
- optimum: bis zu 5.000 EUR
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folgeschäden und sonstige, nicht den versicherten Hund betreffende Sachschäden.
Was bedeutet das konkret?
Frisst Ihr Hund einen Giftköder oder verletzt er sich an ausgelegten Ködern mit gefährlichem Inhalt und der Täter ist nicht auffindbar, springt die Versicherung in bestimmten Tarifvarianten für den Schaden am eigenen Hund ein. Voraussetzung ist, dass Sie den Vorfall bei der Polizei anzeigen und die Ermittlungen nachweislich abgeschlossen wurden. Die Höhe der Leistung hängt davon ab, welche Tarifvariante Sie gewählt haben.
Häufige Fragen
Ist ein Schaden durch Giftköder auch versichert, wenn der Täter unbekannt ist?
Ja. Über die verbesserte Forderungsausfalldeckung besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch nicht durchgesetzt werden kann, weil der Schädiger nicht bekannt ist.
Welche Voraussetzungen müssen bei unbekanntem Schädiger erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss eine Strafanzeige gestellt haben, das polizeiliche Ermittlungsverfahren muss eingestellt und der schriftliche Einstellungsbescheid vorliegen, und der Versicherer muss Einblick in die polizeiliche Ermittlungsakte erhalten haben.
Bis zu welcher Höhe wird entschädigt?
Je Versicherungsfall gilt: In der Variante classic nicht mitversichert, in premium bis zu 3.000 EUR und in optimum bis zu 5.000 EUR.
Welche Schäden sind über diese Deckung abgesichert?
Sachschäden beziehen sich ausschließlich auf Schäden am versicherten Hund, z. B. bei nachweislicher Aufnahme eines Giftköders oder ausgebrachter Köder mit verletzendem Inhalt wie Metallgegenständen.
Sind psychische Folgeschäden mitversichert?
Nein. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für psychische Folgeschäden und sonstige Sachschäden, die nicht den versicherten Hund betreffen.