Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia übernimmt im Tarif T26 öffentlich-rechtliche Pflichten und Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) – etwa bei Schädigungen von Arten, Lebensräumen, Gewässern oder Böden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, welche Ausschlüsse bestehen und welche Versicherungssummen je Tarifvariante gedeckt sind.
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine:
- Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen;
- Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser;
- Schädigung des Bodens.
Versichert sind – abweichend zu Abschnitt A 1-3.1 DEG-THV Hund 2026 – den Versicherungsnehmer betreffende öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß USchadG, soweit während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages:
- die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind; oder
- die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung, Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser Erzeugnisse zurückzuführen ist.
Jedoch besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
Versichert sind darüber hinaus den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken, soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages erfasst sind.
Ausland:
Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Hund 2026 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle.
Versichert sind insoweit auch die den Versicherungsnehmer betreffende Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Ausschlüsse:
a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
Abschnitt A 1-2.3 DEG-THV Hund 2026 findet keine Anwendung.
b) Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden:
- die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
- für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
Versicherungssumme:
Die Versicherungssumme, welche auch gleichzeitig die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme bei:
- Tarifvariante classic: bis zu 3.000.000 EUR
- Tarifvariante premium: bis zu 3.000.000 EUR
- Tarifvariante optimum: bis zu 5.000.000 EUR
Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch das versicherte Risiko ein Umweltschaden entsteht – also eine Beeinträchtigung von geschützten Arten, Lebensräumen, Gewässern oder Böden –, kann die Behörde vom Versicherungsnehmer verlangen, diesen Schaden zu sanieren. Der Tarif deckt solche gesetzlichen Sanierungspflichten grundsätzlich ab, wenn der Schaden plötzlich und unfallartig eingetreten ist. Für bestimmte Fälle, etwa bei bewusstem Abweichen von Umweltvorschriften oder bei vermeidbaren Einwirkungen, ist kein Schutz vorgesehen. Wie hoch die Deckung ist, richtet sich nach der gewählten Tarifvariante.
Häufige Fragen
Was gilt als Umweltschaden nach dem USchadG?
Als Umweltschaden gelten die Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, die Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser sowie die Schädigung des Bodens.
Unter welchen Voraussetzungen besteht Versicherungsschutz?
Versichert sind Sanierungspflichten und -ansprüche, wenn während der Wirksamkeit des Vertrages die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und bestimmungswidrig erfolgt ist.
Welche Schäden sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Ansprüche von Personen, die den Schaden durch bewusstes Abweichen von umweltschützenden Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen verursacht haben. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt sowie Schäden, für die aus einem anderen Vertrag (z. B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Schutz besteht oder hätte erlangt werden können.
Wie hoch ist die Versicherungssumme je Tarifvariante?
Die Versicherungssumme, die zugleich die Jahreshöchstentschädigung ist, beträgt bei classic und premium jeweils bis zu 3.000.000 EUR und bei optimum bis zu 5.000.000 EUR.
Gilt der Schutz auch im Ausland?
Ja. Versichert sind im Umfang von Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Hund 2026 die im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretenden Versicherungsfälle sowie Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese den Umfang der EU-Richtlinie nicht überschreiten.
Inhalte aus: Abschnitt A 3 Forderungsausfallrisiko