Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia bietet im Tarif T26 einen erweiterten räumlichen Geltungsbereich: Versichert sind Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten – abweichend von der Standardregelung.
Versicherungsschutz besteht – abweichend zu Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Hund 2026 – für Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich von Schadenereignissen, die in einem der folgenden Länder eintreten:
- Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- Vereinigtes Königreich
- Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch bei Schadenereignissen in weiteren europäischen Ländern. Reisen Sie mit Ihrem Hund in eines der genannten Länder, sind Schadensersatzansprüche auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts mit abgedeckt. Diese Regelung erweitert den Standardumfang gemäß Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Hund 2026.
Häufige Fragen
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Welche Ansprüche sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts anlässlich der genannten Schadenereignisse.
Weicht diese Regelung von den Standardbedingungen ab?
Ja, der räumliche Geltungsbereich gilt abweichend zu Abschnitt A 1-6.3 DEG-THV Hund 2026.
Ist die Schweiz mitversichert, obwohl sie kein EU-Mitglied ist?
Ja, neben den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind auch das Vereinigte Königreich, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein eingeschlossen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025