Die Forderungsausfalldeckung der Degenia Hundehaftpflichtversicherung springt ein, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und dieser zahlungsunfähige Schädiger den Schadensersatz nicht leisten kann. Zusätzlich schützt der Gewaltopferschutz bei vorsätzlichen Personenschäden.
Versicherungsschutz besteht für folgenden Fall:
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine gemäß Abschnitt A 1-2 DEG-THV Hund 2026 mitversicherte Person während der Wirksamkeit der Versicherung von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen dieses Schadenereignisses in Anspruch genommene Dritte seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit des schadensersatzpflichtigen Dritten festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.
Ein Schadenereignis ist ein Ereignis, das einen Personen-, Sach- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zur Folge hat und für den der Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadensersatz verpflichtet ist (schädigender Dritter).
Umfang der Leistungspflicht:
Der Versicherer ist in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der in Abschnitt A 1 DEG-THV Hund 2026 geregelten Tierhalter-Haftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers hätte.
Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für den Versicherungsnehmer gelten.
So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz:
- wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat, oder
- wenn der Schädiger den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Gewaltopferschutz:
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1.2 b) DEG-THV Hund 2026 besteht für Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt (Gewaltopferschutz).
Tarifvarianten und Entschädigungsgrenze:
- classic: nicht mitversichert
- premium: mitversichert
- optimum: mitversichert
Was bedeutet das konkret?
Die Forderungsausfalldeckung wirkt wie ein Auffangnetz: Wird man selbst von einer anderen Person geschädigt, deren Haftung feststeht, die aber pleite ist und den Schaden nicht bezahlen kann, tritt die eigene Versicherung ein. Sie leistet dabei so, als hätte der Schädiger selbst eine vergleichbare Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Beim vorsätzlich verursachten Personenschaden greift der besondere Gewaltopferschutz.
Häufige Fragen
Wann greift die Forderungsausfalldeckung?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird und dieser Dritte seiner Schadensersatzverpflichtung nicht nachkommen kann, weil seine Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit festgestellt und die Durchsetzung der Forderung gescheitert ist.
In welchem Umfang leistet der Versicherer?
Der Versicherer leistet in dem Umfang, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen der in Abschnitt A 1 DEG-THV Hund 2026 geregelten Tierhalter-Haftpflichtversicherung gehabt hätte. Es gelten dabei auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse des Versicherungsnehmers.
Wann besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Schutz besteht, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat oder wenn er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat.
Was regelt der Gewaltopferschutz?
In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1.2 b) DEG-THV Hund 2026 besteht für Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden auch dann Versicherungsschutz, wenn ein vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt.
In welchen Tarifvarianten ist die Deckung enthalten?
In den Varianten premium und optimum ist die Forderungsausfalldeckung mitversichert. In der Variante classic ist sie nicht mitversichert.