Stirbt der Versicherungsnehmer, sichert die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia mitversicherte Angehörige weiterhin ab: Der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner sowie deren unverheiratete Kinder bleiben bis zum nächsten Folge-Beitragsfälligkeitstermin geschützt. Wer die nächste Beitragsrechnung einlöst, wird zum neuen Versicherungsnehmer.
Für den mitversicherten Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner* und/oder deren unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft* lebenden Kinder besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Folge-Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Folge-Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner* eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
*) Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Mitversicherte Familienangehörige – der Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner sowie deren unverheiratete Kinder – bleiben bis zur nächsten fälligen Beitragszahlung abgesichert. Zahlt der überlebende Partner die nächste Beitragsrechnung, führt er den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fort.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz beim Tod des Versicherungsnehmers sofort?
Nein. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht für die mitversicherten Personen bis zum nächsten Folge-Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wer bleibt nach dem Tod des Versicherungsnehmers weiterhin versichert?
Der mitversicherte Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und/oder deren unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder.
Wie wird der überlebende Partner zum neuen Versicherungsnehmer?
Wird die nächste Folge-Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner eingelöst, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Was gilt als eingetragener Lebenspartner?
Eingetragener Lebenspartner ist derjenige, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder einer vergleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten lebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024