Wer eine Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 - optimum hat, kann bei Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragsfreistellung von bis zu 12 Monaten erhalten. Entscheidend sind die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, die Vertragslaufzeit und die Beitragszahlung.
Im Tarif T24 - optimum der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gelten für Leistungsvoraussetzungen und Leistungsdauer folgende Bedingungen:
Der Versicherungsvertrag wird für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt, wenn bei Eintritt der Arbeitslosigkeit alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Versicherungsnehmer stand bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung).
- Der Versicherungsvertrag bestand bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 24 Monate.
- Der Beitrag ist bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bezahlt.
Die Beitragsfreistellung gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt.
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Verlierst du deinen Job, kann dein Vertrag für eine begrenzte Zeit ohne Beitragszahlung weiterlaufen. Voraussetzung ist unter anderem, dass du zuvor eine bestimmte Zeit fest beschäftigt warst, der Vertrag lange genug bestand und die Beiträge bezahlt waren. Sobald du wieder Arbeit findest, musst du das dem Versicherer sofort mitteilen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wie lange kann der Vertrag bei Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt werden?
Der Versicherungsvertrag wird für maximal 12 Monate beitragsfrei gestellt.
Welche Voraussetzungen müssen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss mindestens 24 Monate ununterbrochen in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben (keine geringfügige Beschäftigung), der Vertrag muss mindestens 24 Monate bestanden haben und der Beitrag muss bezahlt sein.
Ab wann gilt die Beitragsfreistellung?
Sie gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die bestehende Arbeitslosigkeit folgt.
Was ist zu tun, wenn die Arbeitslosigkeit endet?
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Zählt eine geringfügige Beschäftigung für die 24 Monate?
Nein, eine geringfügige Beschäftigung zählt nicht. Es muss ein Beschäftigungsverhältnis bestehen, das keine geringfügige Beschäftigung ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024