In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia ist eine freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Hund mitversichert, wenn sie auf eigene Rechnung und dauerhaft mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird – begrenzt auf eine Jahresumsatzsumme von 6.000 EUR und ohne die Nutzung zur Jagd.
Abweichend zu § 1 und § 5 BBR gilt die freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit als mitversichert, sofern sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Betrieb auf eigene Rechnung
- auf Dauer angelegt
- mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund
Die Jahresumsatzsumme ist auf 6.000 EUR begrenzt.
Ausgeschlossen ist die Nutzung zur Jagd.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Wer seinen Hund nicht nur privat hält, sondern damit dauerhaft und mit Gewinnabsicht auf eigene Rechnung Geld verdient, kann diese Tätigkeit über den Tarif mit abgesichert wissen. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze im Jahr, und eine Nutzung des Hundes zur Jagd ist nicht eingeschlossen.
Häufige Fragen
Ist eine nebenberufliche Tätigkeit mit dem Hund mitversichert?
Ja. Eine freiberufliche und wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben wird, gilt als mitversichert.
Bis zu welchem Umsatz besteht Versicherungsschutz?
Die Jahresumsatzsumme ist auf 6.000 EUR begrenzt.
Ist die Nutzung des Hundes zur Jagd versichert?
Nein. Die Nutzung zur Jagd ist ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen muss die Tätigkeit erfüllen?
Sie muss auf eigene Rechnung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung mit dem Hund betrieben werden. Dies gilt abweichend zu § 1 und § 5 BBR.