In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia legt der Tarif T24 - optimum fest, welche Begrenzungen für den Versicherungsschutz gelten und was die Vorversicherungsgarantie ausdrücklich nicht umfasst. Erfahren Sie, in welchen Fällen keine Leistung erfolgt und welche Selbstbehalte und Klauseln der Garantie vorgehen.
Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
- Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren;
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- Assistanceleistungen;
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z. B. Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sanierungsmaßnahmen), gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorversicherungsgarantie ist in ihrem Umfang begrenzt: Bestimmte Leistungsarten wie Allgefahrendeckungen, unbenannte Gefahren, Auslandsrisiken und Assistanceleistungen sind von ihr nicht erfasst. Ist der Versicherer nach den Bedingungen ohnehin von der Leistung befreit, greift auch diese Garantie nicht. Bestehende Obliegenheiten bleiben weiterhin gültig, und vereinbarte Selbstbehalte oder Klauseln können der Garantie vorgehen. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was umfasst die Vorversicherungsgarantie nicht?
Sie umfasst nicht Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse sowie Assistanceleistungen.
Wann erfolgt aus dieser Klausel keine Leistung?
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit – zum Beispiel bei Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles oder arglistiger Täuschung –, so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Bleiben die Obliegenheiten zum Schadenfall bestehen?
Ja. Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Können Selbstbehalte und Klauseln die Garantie einschränken?
Ja. Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder nach Vertragsschluss erfolgen (z. B. Sanierungsmaßnahmen), gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024