Die Degenia Hundehaftpflichtversicherung im Tarif T24 - classic schließt Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB mit ein, sofern sie während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten – ergänzt um festgelegte Ausschlüsse bestimmter Ansprüche.
Mitversicherung von Vermögensschäden:
(1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ausschlüsse:
(2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt neben Personen- und Sachschäden auch bestimmte Vermögensschäden ab, für die Ihr Hund gesetzlich verantwortlich sein kann. Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis während der Laufzeit des Versicherungsschutzes eintritt. Für einige Ansprüche gelten dabei besondere Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden in diesem Tarif mitversichert?
Ja. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Der Schutz greift für Schadenereignisse, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Gibt es Ausschlüsse bei Vermögensschäden?
Ja. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen bestimmter Schäden. Welche das im Einzelnen sind, hängt vom konkreten Bedingungswerk ab.
Nach welcher Regelung richtet sich der Begriff des Vermögensschadens?
Maßgeblich ist der Vermögensschaden im Sinne der § 2.1 AHB.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024