In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia beginnt der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält dabei die gesetzlich festgelegte Versicherungssteuer.
Für den Beginn des Versicherungsschutzes gilt:
- Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlt.
- Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Hundehaftpflicht startet an dem Datum, das in Ihrem Versicherungsschein steht – vorausgesetzt, Sie zahlen den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag rechtzeitig. In dem Beitrag, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, ist die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssteuer bereits enthalten.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 gezahlt wird.
Welche Voraussetzung muss für den Beginn erfüllt sein?
Der Versicherungsnehmer muss den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1 zahlen.
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Wo ist der Zeitpunkt des Beginns festgelegt?
Der Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.