Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia deckt im Tarif T24 - classic auch Auslandsschäden ab: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland eintretenden Schadenereignissen – zeitlich unbegrenzt und weltweit, solange der inländische Wohnsitz beibehalten wird. Erfahren Sie, wie Leistungen erbracht werden und was bei Schäden in den USA gilt.
Mitversicherte Auslandsschäden:
Mitversichert ist – abweichend von § 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte weltweit.
Leistungen des Versicherers:
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, liegt, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Versicherungsfälle in den USA bzw. US-Territorien:
Bei Versicherungsfällen in den USA bzw. US-Territorien werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Kosten sind:
- Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles
- Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen
Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch für Schäden, die Ihr Hund im Ausland verursacht – weltweit und ohne zeitliche Begrenzung des Aufenthalts, solange Ihr Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Ausgezahlt wird grundsätzlich in Euro. Bei Schadenfällen in den USA oder US-Territorien werden bestimmte Kosten auf die Deckungssumme angerechnet. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Wie lange und wo besteht der Auslandsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte weltweit.
In welcher Währung erfolgen die Leistungen?
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gelten die Verpflichtungen als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was gilt bei Schäden in den USA?
Bei Versicherungsfällen in den USA bzw. US-Territorien werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Welche Kosten sind gemeint?
Dazu zählen Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles sowie Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024