In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gelten Selbstständige als arbeitslos, wenn sie ihre Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen. Erfahren Sie, wie die Beitragsfreistellung funktioniert und was Sie dem Versicherer melden müssen.
Wann Selbstständige als arbeitslos gelten:
Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unter folgenden Voraussetzungen eingestellt haben:
- Die Einstellung erfolgt nicht durch Arbeitsunfähigkeit.
- Die Einstellung erfolgt unfreiwillig und nicht nur vorübergehend (z. B. wegen Insolvenz).
- Sie bemühen sich nach besten Kräften um Arbeit.
Beitragsfreistellung und Meldepflicht:
- Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
- Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Als unverbindliche Lesehilfe: Wenn Sie als Selbstständiger Ihre Tätigkeit ungewollt und dauerhaft aufgeben müssen und sich aktiv um neue Arbeit bemühen, können Sie im Rahmen dieses Tarifs eine Beitragsfreistellung nutzen. Diese steht Ihnen einmal während der Vertragslaufzeit zu. Sobald Ihre Arbeitslosigkeit endet, informieren Sie den Versicherer bitte ohne schuldhaftes Zögern.
Häufige Fragen
Wann gelte ich als Selbstständiger als arbeitslos?
Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit – außer durch Arbeitsunfähigkeit – unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel wegen Insolvenz, und sich nach besten Kräften um Arbeit bemühen.
Wie oft kann ich als Selbstständiger die Beitragsfreistellung nutzen?
Eine Beitragsfreistellung als Selbstständiger kann nur einmal während der Vertragslaufzeit in Anspruch genommen werden.
Gilt eine durch Arbeitsunfähigkeit bedingte Einstellung als Arbeitslosigkeit?
Nein. Eine Einstellung der Tätigkeit durch Arbeitsunfähigkeit gilt hier nicht als Arbeitslosigkeit.
Was muss ich tun, wenn meine Arbeitslosigkeit endet?
Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024