In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia ist im Tarif T24 - optimum die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen für Risiken, Deckungserweiterungen oder höhere Entschädigungsregelungen mitversichert, die zwar nicht im Vertrag, aber in einem Tarif eines anderen Versicherers eingeschlossen wären.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für:
- Risiken oder
- Deckungserweiterungen oder
- höhere Entschädigungsregelungen,
die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen Tarif eines anderen Versicherers entsprechend den dortigen Bedingungswerk eingeschlossen wären.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Punkt beschreibt als unverbindliche Lesehilfe, dass der Versicherungsschutz sich auch auf Leistungen erstrecken kann, die im eigenen Vertrag nicht vorgesehen sind. Voraussetzung ist, dass ein anderer Versicherer solche Risiken, Deckungserweiterungen oder höheren Entschädigungsregelungen in seinem Bedingungswerk vorsehen würde. Diese gelten dann im Rahmen des Vertrages für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen als mitversichert.
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist mitversichert?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall.
Für welche Leistungen gilt die Mitversicherung?
Sie gilt für Risiken, Deckungserweiterungen oder höhere Entschädigungsregelungen, die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind.
Unter welcher Voraussetzung greift der Schutz?
Die Leistungen müssen durch einen Tarif eines anderen Versicherers entsprechend dem dortigen Bedingungswerk eingeschlossen sein.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 - optimum.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024