In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 - optimum sind bestimmte Ansprüche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – etwa Schäden im Ausland, berufliche oder gewerbliche Risiken, Vorsatz, Eigenschäden sowie Schäden durch die Haltung gefährlicher Hunde. Hier finden Sie den vollständigen Überblick der ausgeschlossenen Ansprüche.
Ausgeschlossen sind Ansprüche:
- aus Schäden im Ausland
- aus beruflichen und gewerblichen Risiken
- über die gesetzliche Haftung hinaus
- aus Vorsatz
- aus vertraglicher Haftung
- aus Eigenschäden (auch Forderungsausfall)
- aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
- wegen Schäden durch die Haltung von gefährlichen Hunden sowie Hunden, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unterliegen gemäß § 5.5 b) BBR
- wegen Schäden durch Asbest, Gentechnik oder Strahlen gemäß §§ 7.11, 7.12 und 7.13 AHB
- aus Schäden, die bei degenia Versicherungsdienst AG oder bei dem anderen Versicherer durch zuschlagspflichtige Risiken versicherbar sind
- aus Schäden, die durch Krankheitsübertragungen auf Mensch und Tier grob fahrlässig herbeigeführt wurden
- aus jeglichen Assistanceleistungen, wie zum Beispiel Not- und Handwerkerservice, juristische Hilfeleistungen, Betreuungsleistungen
Was bedeutet das konkret?
Die Aufstellung zeigt, welche Ansprüche im Tarif T24 - optimum nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Dazu zählen unter anderem Schäden im Ausland, berufliche und gewerbliche Risiken, vorsätzlich verursachte Schäden, Eigenschäden sowie Schäden durch die Haltung gefährlicher oder erlaubnispflichtiger Hunde. Auch bestimmte Sonderrisiken und Assistanceleistungen sind ausgenommen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Orientierung; maßgeblich sind die vollständigen Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Ausland versichert?
Nein. Ansprüche aus Schäden im Ausland sind im Tarif T24 - optimum ausgeschlossen.
Sind vorsätzlich verursachte Schäden abgedeckt?
Nein. Ansprüche aus Vorsatz sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie werden gefährliche Hunde behandelt?
Ansprüche wegen Schäden durch die Haltung von gefährlichen Hunden sowie Hunden, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unterliegen, sind gemäß § 5.5 b) BBR ausgeschlossen.
Sind Assistanceleistungen enthalten?
Nein. Ansprüche aus jeglichen Assistanceleistungen, wie zum Beispiel Not- und Handwerkerservice, juristische Hilfeleistungen oder Betreuungsleistungen, sind ausgeschlossen.
Sind Eigenschäden versichert?
Nein. Ansprüche aus Eigenschäden – auch der Forderungsausfall – sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024