In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 – optimum sind bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Betroffen sind unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte sowie Brillen jeder Art.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager),
- Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B. Laptop, Tablet-PC),
- Film- und Fotoapparaten,
- tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),
- Brillen jeder Art.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung nennt bestimmte Gegenstände, für die im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht. Verursacht der Hund einen Schaden an einem der aufgeführten Gegenstände, ist dieser vom Schutz ausgenommen. Dies dient als unverbindliche Lesehilfe und ersetzt nicht die verbindlichen Tarifbedingungen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind im Tarif T24 – optimum ausgeschlossen?
Ausgeschlossen bleiben Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager), Computern jeder Art einschließlich tragbarer Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC), Film- und Fotoapparaten, tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte) sowie Brillen jeder Art.
Sind Schäden am Laptop oder Tablet mitversichert?
Nein. Schäden an Computern jeder Art, auch an tragbaren Computersystemen wie Laptop oder Tablet-PC, bleiben ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Brillen?
Ja. Schäden an Brillen jeder Art bleiben ausgeschlossen.
Sind Schäden an einem Mobiltelefon abgedeckt?
Nein. Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art, zum Beispiel Mobile Telefone und Pager, bleiben ausgeschlossen.