In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia legt der Tarif T24 - premium fest, welche Begrenzungen für den Versicherungsschutz gelten und wo die Vorversicherungsgarantie an ihre Grenzen stößt. Erfahren Sie, welche Leistungen ausgeschlossen sind, wann keine Leistung erfolgt und welche Selbstbehalte und Klauseln Vorrang haben.
Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
- Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren;
- Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- Assistanceleistungen;
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z.B. Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen (z.B. Sanierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Was bedeutet das konkret?
Die Vorversicherungsgarantie greift nicht unbegrenzt: Bestimmte Leistungsarten wie eine Allgefahrendeckung, im Ausland liegende Risiken und Assistanceleistungen sind nicht erfasst. Ist der Versicherer bereits nach den Bedingungen von der Leistung befreit, entsteht auch über diese Garantie kein Anspruch. Ihre Pflichten im Schadenfall gelten weiter, und vereinbarte Selbstbehalte oder Klauseln haben Vorrang.
Häufige Fragen
Was umfasst die Vorversicherungsgarantie nicht?
Nicht umfasst sind Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von unbenannten Gefahren, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im Ausland vorkommende Schadenereignisse sowie Assistanceleistungen.
Wann erfolgt trotz der Klausel keine Leistung?
Ist der Versicherer aufgrund der zugrunde liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit – zum Beispiel bei Beitragsverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des Versicherungsfalles oder arglistiger Täuschung – erfolgt auch aus dieser Klausel keine Leistung.
Gelten meine Obliegenheiten zum Schadenfall weiterhin?
Ja. Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Vorversicherungsgarantie unberührt.
Haben Selbstbehalte und Klauseln Vorrang vor der Vorversicherungsgarantie?
Ja. Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbehalte sowie Klauseln, die bei Vertragsschluss vereinbart wurden oder nach Vertragsschluss erfolgen (z.B. Sanierungsmaßnahmen), gehen der Vorversicherungsgarantie vor und können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024