Bei der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia sind Folgebeiträge am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig – wer zu spät zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug und riskiert eine gesetzte Zahlungsfrist, den Verlust des Versicherungsschutzes sowie die fristlose Kündigung des Vertrags.
Fälligkeit der Folgebeiträge:
- Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.
- Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Verzug bei verspäteter Zahlung:
- Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.
Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Zahlungsfrist nach nicht rechtzeitiger Zahlung:
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss.
Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den §§ 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
Folgen nach Ablauf der Zahlungsfrist:
- Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen wurde.
- Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen hat.
Fortbestand des Vertrags nach Kündigung:
Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort.
Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 10.3 bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge sollten pünktlich zum vereinbarten Termin gezahlt werden. Wer zu spät zahlt, kommt automatisch in Verzug. Der Versicherer kann dann eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Läuft diese Frist ab, ohne dass gezahlt wurde, kann der Versicherungsschutz entfallen und der Vertrag gekündigt werden. Selbst nach einer Kündigung lässt sich der Vertrag durch eine Zahlung innerhalb eines Monats noch retten – allerdings ohne Schutz für Fälle, die in der Zwischenzeit eingetreten sind.
Häufige Fragen
Wann sind die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zum im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Was passiert, wenn ich einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahle?
Sie geraten ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, Sie haben die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Wie lange ist die gesetzte Zahlungsfrist?
Der Versicherer kann in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Sie ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge, Zinsen und Kosten einzeln beziffert und die Rechtsfolgen angibt.
Verliere ich meinen Versicherungsschutz bei anhaltendem Verzug?
Sind Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist noch in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung darauf hingewiesen wurden. Zudem kann der Versicherer den Vertrag ohne Frist kündigen.
Kann der Vertrag nach einer Kündigung fortbestehen?
Ja. Zahlen Sie nach der Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen Zugang der Kündigung und der Zahlung besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024