Bei der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt die Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift als rechtzeitig, sofern der Betrag am Fälligkeitstag eingezogen werden kann und keine berechtigte Einziehung widersprochen wird. Erfahren Sie, was bei einer fehlgeschlagenen Einziehung, einem Widerruf des Mandats und einer Zahlungsaufforderung in Textform gilt.
Einziehung vom Konto und rechtzeitige Zahlung:
Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Einziehung ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht möglich:
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats oder vom Versicherungsnehmer zu vertretende Gründe:
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat, oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wer den Beitrag per Lastschrift zahlt, muss selbst nichts überweisen: Es reicht, dass am Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto ist und der berechtigten Einziehung nicht widersprochen wird. Klappt die Einziehung einmal aus Gründen, die nicht beim Versicherungsnehmer liegen, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn nach schriftlicher Aufforderung zügig gezahlt wird. Wird das Lastschriftmandat dagegen widerrufen oder liegt der Grund beim Versicherungsnehmer, kann der Versicherer auf eine andere Zahlungsweise umstellen – zahlen muss man dann erst nach einer entsprechenden Aufforderung in Textform.
Häufige Fragen
Wann gilt meine Beitragszahlung per Lastschrift als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden konnte?
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Was gilt, wenn ich das SEPA-Lastschriftmandat widerrufe?
Kann der Beitrag nicht eingezogen werden, weil der Versicherungsnehmer das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen hat oder aus anderen Gründen zu vertreten hat, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
Muss ich den Beitrag selbst überweisen, wenn die Einziehung scheitert?
Der Versicherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024