Steigt in der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia der Beitrag durch eine Beitragsangleichung, ohne dass sich der Versicherungsschutz ändert, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wann Sie kündigen können, welche Fristen gelten und warum eine höhere Versicherungssteuer keine Kündigung erlaubt, erfahren Sie hier.
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag kündigen:
- innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers,
- mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Pflichten des Versicherers:
- Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen.
- Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Beitrag für Ihre Hundehaftpflichtversicherung allein durch eine Beitragsangleichung steigt und der Umfang Ihres Schutzes gleich bleibt, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Dafür haben Sie ab Erhalt der Mitteilung einen Monat Zeit. Der Versicherer muss Sie rechtzeitig informieren und Sie auf dieses Recht hinweisen. Nur eine höhere Versicherungssteuer allein reicht als Grund für eine solche Kündigung nicht aus.
Häufige Fragen
Wann darf ich nach einer Beitragsangleichung kündigen?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers kündigen, wenn sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß § 15.3 erhöht, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert.
Ab wann wird die Kündigung wirksam?
Die Kündigung wirkt mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.
Muss der Versicherer mich über das Kündigungsrecht informieren?
Ja. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Kann ich wegen einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Kündigungsrecht.