Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag der Degenia Hundehaftpflichtversicherung verjähren in drei Jahren, wobei sich die Fristberechnung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Zudem wird die Verjährung gehemmt, sobald ein Anspruch angemeldet ist – bis zur Entscheidung des Versicherers.
In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gilt für die Verjährung Folgendes:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024
Was bedeutet das konkret?
Für Forderungen aus dem Versicherungsvertrag gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, deren Berechnung sich nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches richtet. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, läuft die Verjährungsfrist während der Bearbeitung nicht weiter (Hemmung) – bis die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform vorliegt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Verjährung bei der Degenia Hundehaftpflicht?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Was passiert mit der Verjährung, wenn ich einen Anspruch anmelde?
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung an gehemmt.
Bis wann gilt die Hemmung der Verjährung?
Die Verjährung ist bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform zugeht.