Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 - optimum schließt zusätzlich Haftpflichtansprüche von Tierhaltern, Mithaltern und Tierhütern, übergangsfähige Regressansprüche von Sozial- und Krankenversicherungsträgern sowie Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener Tiere bis 5.000 EUR ein.
Was ist darüber hinaus versichert?
(1) Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 (3) und § 7.5 (1) AHB – Haftpflichtansprüche der Tierhalter/Mithalter und Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
(2) Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 und § 7.5 (1) AHB – übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden von:
- Sozialversicherungsträgern
- Sozialhilfeträgern
- privaten Krankenversicherungsträgern
- öffentlichen und privaten Arbeitgebern
(3) Mitversichert sind Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere. Die Entschädigung ist begrenzt:
- je Versicherungsfall auf max. 5.000 EUR
- auf das Zweifache eines Versicherungsjahres für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Was bedeutet das konkret?
Dieser Tarifbaustein erweitert den Schutz über die Standardleistungen hinaus. Auch Personen, die den Hund halten oder betreuen, können Ansprüche stellen. Zudem sind bestimmte Regressforderungen von Versicherungsträgern und Arbeitgebern sowie die Kosten für das Einfangen eines entlaufenen Tieres im vereinbarten Rahmen abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche von Tierhütern gegen den Versicherungsnehmer mitversichert?
Ja, abweichend von § 7.4 (3) und § 7.5 (1) AHB sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter/Mithalter und Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer eingeschlossen.
Welche Regressansprüche sind eingeschlossen?
Eingeschlossen sind – abweichend von § 7.4 und § 7.5 (1) AHB – übergangsfähige Regressansprüche wegen Personenschäden von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern sowie öffentlichen und privaten Arbeitgebern.
Sind die Kosten für das Wiedereinfangen entlaufener Tiere abgedeckt?
Ja, Aufwendungen für das Wiedereinfangen entlaufener, mitversicherter Tiere sind mitversichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für das Wiedereinfangen begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf max. 5.000 EUR und auf das Zweifache eines Versicherungsjahres für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.