Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia übernimmt im Tarif T24 - optimum weltweit und zeitlich unbegrenzt die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, solange der inländische Wohnsitz beibehalten wird. Zusätzlich stellt der Versicherer bei Versicherungsfällen innerhalb Europas eine Kaution bis zu 200.000 EUR bereit.
Mitversichert ist – abweichend von § 7.9 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.
Versicherungsschutz besteht für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte weltweit.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Soweit der Zahlungsort außerhalb der Staaten liegt, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Bei Versicherungsfällen in den USA bzw. US-Territorien werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Kosten sind:
- Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten
- Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalles
- Schadenermittlungskosten, auch Reisekosten, die dem Versicherer nicht selbst entstehen
Das gilt auch dann, wenn die Kosten auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Kautionsleistung:
Hat der Versicherungsnehmer bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund seiner gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellt der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 200.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder die Kaution verfallen ist.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro, die Verpflichtung des Versicherers gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz für Schäden, die dein Hund verursacht, endet nicht an der Grenze. Er gilt weltweit und ohne zeitliche Begrenzung, solange dein Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt. Zahlungen leistet der Versicherer in Euro. Kommt es innerhalb Europas dazu, dass eine Behörde eine Kaution verlangt, kann der Versicherer diese vorschussweise stellen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleiben die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen, soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird. Der Schutz besteht weltweit und für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte.
In welcher Währung leistet der Versicherer?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Bis zu welcher Höhe stellt der Versicherer eine Kaution?
Bei einem Versicherungsfall innerhalb Europas, bei dem durch behördliche Anordnung eine Kaution zu hinterlegen ist, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 200.000 EUR zur Verfügung.
Muss eine gestellte Kaution zurückgezahlt werden?
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen. Das gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Was gilt bei Schäden in den USA?
Bei Versicherungsfällen in den USA bzw. US-Territorien werden – abweichend von § 6.5 AHB – die Aufwendungen des Versicherers für Kosten als Leistungen auf die Deckungssumme angerechnet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024