Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia sichert im Tarif T24 - optimum die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des § 2.1 AHB ab, sofern die Schadenereignisse während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind – mit klar geregelten Ausschlüssen.
Für Vermögensschäden gilt im Tarif T24 - optimum Folgendes:
(1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
(2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung stellt als unverbindliche Lesehilfe klar: Der Tarif kann auch für sogenannte Vermögensschäden einstehen – also für finanzielle Nachteile, die nicht auf einen Personen- oder Sachschaden zurückgehen. Voraussetzung ist, dass es sich um die gesetzliche Haftpflicht im Sinne des § 2.1 AHB handelt und das Schadenereignis in der Zeit eingetreten ist, in der die Versicherung wirksam war. Für bestimmte Ansprüche gelten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden mitversichert?
Ja. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne des § 2.1 AHB.
Welche Voraussetzung gilt für die Mitversicherung?
Die Schadenereignisse müssen während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein.
Gibt es Ausschlüsse bei Vermögensschäden?
Ja. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen bestimmter Schäden. Die genauen Einzelheiten hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.
Auf welcher Grundlage werden Vermögensschäden definiert?
Maßgeblich ist der Vermögensschaden im Sinne des § 2.1 AHB.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024