In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia lässt sich der Versicherungsschutz durch besondere Vereinbarung auf reine Vermögensschäden sowie auf Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen erweitern – hier erfahren Sie, was das konkret bedeutet und welche Regeln dafür gelten.
Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen:
- Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind;
- Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Der Basisschutz der Hundehaftpflicht deckt in erster Linie Personen- und Sachschäden ab. Über eine besondere Vereinbarung kann der Schutz zusätzlich auf reine Vermögensschäden sowie auf Fälle ausgeweitet werden, in denen Sachen abhandenkommen. Bei abhandengekommenen Sachen werden dann die Regelungen behandelt, die auch für Sachschäden gelten.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden automatisch mitversichert?
Nein. Der Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung auf Vermögensschäden erweitert werden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Was gilt beim Abhandenkommen von Sachen?
Schäden durch Abhandenkommen von Sachen können durch besondere Vereinbarung mitversichert werden. Auf sie finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Wie wird der Schutz erweitert?
Die Erweiterung erfolgt durch eine besondere Vereinbarung und bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers.
Was ist ein reiner Vermögensschaden?
Gemeint sind Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024