Bei der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia wird der erste oder einmalige Beitrag zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert einen späteren Beginn des Versicherungsschutzes sowie den Rücktritt des Versicherers vom Vertrag.
Fälligkeit des ersten oder einmaligen Beitrags:
- Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Folgen verspäteter Zahlung für den Versicherungsschutz:
- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
- Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
- Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.
Rücktrittsrecht des Versicherers:
- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.
- Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins bleiben zwei Wochen Zeit, um den ersten Beitrag zu zahlen. Wer diesen Beitrag zu spät zahlt, muss damit rechnen, dass der Versicherungsschutz erst mit der tatsächlichen Zahlung beginnt und der Versicherer unter Umständen vom Vertrag zurücktreten kann. Konnte man die verspätete Zahlung nachweislich nicht selbst verhindern, gelten diese Nachteile nicht.
Häufige Fragen
Wann wird der erste Beitrag fällig?
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.
Was gilt als erster Beitrag bei Ratenzahlung?
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag erst zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, wenn er nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Kann der Versicherer bei verspäteter Zahlung zurücktreten?
Ja. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.
Bin ich für Schäden vor der Zahlung geschützt?
Für Versicherungsfälle, die bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht hat.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024