Die Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 - classic bündelt zahlreiche Zusatzregelungen: Mitversichert sind Welpen bis 12 Monate, Mietsachschäden an privat genutzten Räumen, das Führen ohne Leine oder Maulkorb, der Besuch der Hundeschule sowie die Bereitstellung des Tieres zu Vereinszwecken. Zugleich gelten klare Ausschlüsse für gewerbliche Nutzung, Jagdhunde und gefährliche Hunderassen.
In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia gelten im Tarif T24 - classic folgende weitere Regelungen:
- Gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere ist nicht versichert und nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.
- Sämtliche vorhandenen Tiere derselben Gattung müssen zur Beitragsberechnung angegeben werden, ausgenommen Jagdhunde, für die Versicherungsschutz durch eine Jagd-Haftpflicht-Versicherung besteht.
Bei der Haltung von Hunden gilt besonders:
(1) Welpen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN als Tierhalter von Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 12 Monaten.
(2) Mietsachschäden:
Eingeschlossen ist – abweichend von § 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstige zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an kurzfristig (auch kostenfrei) genutzten oder gemieteten im weltweiten Ausland gelegenen Zimmern, Wohnungen, Häusern und ähnlichen Unterkünften.
Bei gemieteten Ferienwohnungen und -häusern sowie Hotelzimmern (auch Schiffskabinen) ist die Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen (z. B. Mobiliar, Gardinen, Geschirr) mitversichert.
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden
- durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- an Glas, soweit sich der VN hiergegen besonders versichern kann (z. B. durch eine Hausrat-Glas-Versicherung),
- durch Schimmelbildung,
sowie alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden.
(3) Führen ohne Leine oder Maulkorb:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb/-schlaufe.
(4) Hundeschule:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden beim Besuch einer Hundeschule.
(5) Vereinszwecke und Veranstaltungen:
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN, wenn das Tier privat zu Vereinszwecken oder für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt wird. Auch wenn es von einem Dritten geführt wird.
Ausschlüsse:
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder eines Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.
Des Weiteren sind nicht mitversichert,
- Jagdhunde, für die bereits Versicherungsschutz über eine Jagd-Haftpflichtversicherung besteht;
- gefährliche Hunde, sowie Hunde, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unterliegen.
Als solche gelten insbesondere Akbash, Alangu Mastif, Alano, Alano Espaniol, Alapaha Blue Blodd Bulldog, American Bulldog, American Bully, Argentinische Dogge, Argentinischer Mastiff, Bandog, Boerboel, Bordeaux Mastiff, Brasilianischer Mastiff, Bulldog, Bulldog (American Bulldog), Bulldogge (Azoren-Bulldogge), Bulldogge (Continental Bulldog), Bulldogge (Englische Bulldogge), Bulldogge (Olde English Bulldogge), Bullmastiff, Ca (Ca de Bou), Cane (Cane Corso), Cane Corso Italiano, Cane di Maccelaio, Cao Fila de Sao Miguel (Azores Cattle Dog), Catahoula Bulldog, Chincha Bull, Chinese Chongqing Dog, Chinesischer Faltenhund, Chinesischer Kampfhund, Coban Köpegi, Combai, Continental Bulldog, Cursinu, Do Khyi, Dobermann, Dogge (Bordeaux Dogge), Dogge (Brasilianische Dogge), Dogge (Englische Dogge), Dogge (Italienische Dogge), Dogge (Spanische Dogge), Dogge (Tibet Dogge), Dogo (Dogo Argentino), Dogo (Dogo Canario), Dogo (Dogo Mallorquin), Dogue de Bordeaux, English Mastiff, Fila Brasiliero, Hirtenhund (Anatolischer Hirtenhund), Italienische Dogge, Kangal, Kangal-Hirtenhund, Karabasch, Kaukasischer Owtscharka, Louisiana Catahoula Leopard, Dog Mallorca, Dogge Mallorca, Mastiff, Mastiff (Spanish Mastiff), Mastin de los Pirineos, Mastin Espanol, Mastin(o) Espanol, Mastino Napole(i)tano, Mastino Napoletano, Miniature Bull Terrier, Mittelasiatischer Owtscharka, Mittelasiatischer Schäferhund, Molosser, Moskauer Wachhund, Napoletano, Olde English Bulldogge, Owtscharka, Perro (Perro de Presa Canario), Perro (Perro de Presa Mallorquin), Pitbull, Pitbullterrier, Plott Hound, Pyrenäen-Mastiff, Rafeiro do Alentejo, Römischer Kampfhund, Rottweiler, Schäferhund (Zentral-Mittelasiatischer Schäferhund), Shar Pei, Shar-Pei (Chinesischer Kampfhund), Chinesischer Faltenhund), Spanischer Mastiff, Terrier (American Pit Bull Terrier), Terrier (American Stafford Terrier), Terrier (American Staffordshire Terrier), Terrier (Bullterrier), Terrier (Miniature Bull Terrier), Terrier (Pitbullterrier), Terrier (Schwarzer Russischer Terrier), Terrier (Schwarzer Terrier), Terrier (Staffordshire Bullterrier), Tibet Mastiff, Tosa (Inu), Zentralasiatischer Owtscharka, Zentralasiatischer Schäferhund und Kreuzungen mit diesen Hunden.
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif deckt viele typische Alltagssituationen der Hundehaltung ab: Welpen sind für eine begrenzte Zeit mitversichert, Schäden an gemieteten Räumen oder Ferienunterkünften sind eingeschlossen, und auch Situationen wie das Führen ohne Leine, der Besuch der Hundeschule oder die Betreuung durch Dritte bei Vereins- oder Veranstaltungsanlässen sind berücksichtigt. Gleichzeitig gibt es klare Grenzen: gewerbliche Nutzung, Jagdhunde mit eigener Absicherung sowie bestimmte als gefährlich eingestufte Hunderassen sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Welpen des versicherten Hundes mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des VN als Tierhalter von Welpen des versicherten Hundes bis zu einem Alter von 12 Monaten.
Besteht Schutz beim Führen ohne Leine oder Maulkorb?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht auch beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb/-schlaufe.
Sind Schäden an gemieteten Ferienwohnungen abgedeckt?
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden an kurzfristig genutzten oder gemieteten Unterkünften im weltweiten Ausland. Bei Ferienwohnungen, -häusern und Hotelzimmern ist auch die Beschädigung von beweglichen Einrichtungsgegenständen wie Mobiliar, Gardinen oder Geschirr mitversichert. Nicht versichert sind jedoch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß, übermäßige Beanspruchung, an Glas sowie durch Schimmelbildung.
Welche Hunde sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nicht mitversichert sind Jagdhunde mit bestehendem Versicherungsschutz über eine Jagd-Haftpflichtversicherung sowie gefährliche Hunde und Hunde, die aufgrund von Gesetzen und/oder Verordnungen einer Erlaubnispflicht unterliegen. Dazu zählt eine ausführlich aufgeführte Liste bestimmter Rassen sowie Kreuzungen mit diesen Hunden.
Ist die gewerbliche Nutzung des Hundes versichert?
Nein. Eine gewerbliche oder betriebliche Verwendung der Tiere ist nicht versichert und nur in Verbindung mit dem Betriebsrisiko versicherbar.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024