Bei der Degenia Hundehaftpflichtversicherung im Tarif T24 - optimum bleibt die Beitragsfreistellung erhalten, wenn die Arbeitslosigkeit unterbrochen wird und der Versicherungsnehmer erneut arbeitslos wird – wobei die Freistellung auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt ist.
Wird der Versicherungsnehmer während dieser 12 Monate von der Agentur für Arbeit nicht mehr als arbeitslose Person geführt und sollte er dann in diesem Zeitraum erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos werden, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages fortgesetzt.
Dies gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die erneute Arbeitslosigkeit folgt.
Die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Endet die Arbeitslosigkeit vorübergehend und tritt später erneut ein, läuft die beitragsfreie Zeit des Vertrags weiter. Insgesamt bleibt die Beitragsfreistellung jedoch auf höchstens 12 Monate beschränkt – Unterbrechungen verlängern diesen Gesamtzeitraum nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich während der 12 Monate erneut arbeitslos werde?
Wird der Versicherungsnehmer erneut im Sinne dieser Bedingungen arbeitslos, wird die Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages fortgesetzt.
Ab wann gilt die Fortsetzung der Beitragsfreistellung?
Sie gilt ab der Beitragsfälligkeit, die der Meldung an den Versicherer über die erneute Arbeitslosigkeit folgt.
Verlängert eine Unterbrechung den Zeitraum der Beitragsfreistellung?
Nein. Die Beitragsfreistellung ist auch bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit auf insgesamt maximal 12 Monate begrenzt.
Was muss ich bei erneuter Arbeitslosigkeit tun?
Die erneute Arbeitslosigkeit ist dem Versicherer zu melden. Die Fortsetzung der Beitragsfreistellung gilt ab der Beitragsfälligkeit, die dieser Meldung folgt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024