In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia bleibt bei einer versehentlichen Obliegenheitsverletzung der Leistungsanspruch bestehen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter, einschließlich Ehegatte, Lebenspartner, Familienangehörige und Tierhüter.
Versichert ist:
Im Umfang der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und der nachstehenden Besonderen Bedingungen (BBR) ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (VN) als Tierhalter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken versichert.
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits über BBR 2. mitversichert – gilt diese Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Mitversicherte Personen als Halter/Mithalter oder Tierhüter:
Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht:
- des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers,
- des Lebensgefährten des Versicherungsnehmers, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist,
- der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers,
- aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen,
- des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht als Halter der genannten Hunde für private Zwecke. Neben dem Versicherungsnehmer selbst sind auch nahe Angehörige, im Haushalt lebende Personen sowie ein Tierhüter, der die Betreuung nicht gewerbsmäßig übernimmt, mitversichert. Grundlage sind die AHB und die Besonderen Bedingungen (BBR).
Häufige Fragen
Wessen Haftpflicht ist als Tierhalter versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Tierhalter der im Versicherungsvertrag bezeichneten Hunde zu privaten Zwecken.
Sind Ehegatte und Lebenspartner mitversichert?
Ja. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners des Versicherungsnehmers.
Ist ein Tierhüter mitversichert?
Ja, mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft.
Sind Mithalter oder Miteigentümer versichert?
Sofern besonders vereinbart – und nicht bereits über BBR 2. mitversichert – gilt die Versicherung auch für benannte Mithalter/-eigentümer.
Unter welchen Bedingungen ist der Lebensgefährte mitversichert?
Der Lebensgefährte des Versicherungsnehmers ist mitversichert, sofern diese Person in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebt und bei ihm behördlich gemeldet ist.