In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia im Tarif T24 - premium ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB mitversichert – für Schadenereignisse während der Wirksamkeit der Versicherung. Zugleich gibt es klar geregelte Ausschlüsse.
Mitversicherung von Vermögensschäden:
(1) Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB aus Schadenereignissen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Ausschlüsse:
(2) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
Was bedeutet das konkret?
Der Tarif erstreckt den Versicherungsschutz auch auf Vermögensschäden, also finanzielle Nachteile, die nicht unmittelbar aus einem Personen- oder Sachschaden folgen. Gedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht im Sinne der § 2.1 AHB, sofern das Schadenereignis in die Zeit fällt, in der die Versicherung wirksam ist. Für bestimmte Ansprüche gelten Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Sind Vermögensschäden im Tarif T24 - premium mitversichert?
Ja. Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB.
Welche Schadenereignisse sind erfasst?
Erfasst sind Schadenereignisse, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind.
Nach welcher Regelung richtet sich der Vermögensschaden-Begriff?
Der Vermögensschaden wird im Sinne der § 2.1 AHB verstanden.
Gibt es Ausschlüsse?
Ja, es sind Ansprüche wegen bestimmter Schäden ausgeschlossen. Der Umfang der Ausschlüsse hängt vom konkreten Bedingungswerk ab.