In der Hundehaftpflichtversicherung der Degenia sind im Tarif T24 - premium bestimmte Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen – dazu zählen unter anderem mobile Kommunikationsmittel, Computer, Film- und Fotoapparate, tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte sowie Brillen jeder Art. Hier erfahren Sie im Überblick, welche Gegenstände konkret betroffen sind.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager),
- Computern jeder Art, auch tragbaren Computersystemen (z. B. Laptop, Tablet-PC),
- Film- und Fotoapparaten,
- tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten (z. B. MP3-Player, CD-Wiedergabegeräte),
- Brillen jeder Art.
Was bedeutet das konkret?
Für bestimmte Gegenstände greift der Versicherungsschutz im Tarif T24 - premium nicht. Kommt es zu Schäden an den aufgeführten Geräten und Sachen – etwa Handys, Laptops, Kameras, tragbaren Abspielgeräten oder Brillen –, sind diese vom Leistungsumfang ausgenommen. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der genaue Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an meinem Handy über die Hundehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art, wie zum Beispiel Mobile Telefone oder Pager, bleiben im Tarif T24 - premium ausgeschlossen.
Ist ein beschädigter Laptop oder Tablet-PC mitversichert?
Nein. Computer jeder Art, auch tragbare Computersysteme wie Laptop oder Tablet-PC, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Werden Schäden an einer Brille erstattet?
Nein. Schäden an Brillen jeder Art bleiben ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Kameras und Abspielgeräte?
Ja. Ausgeschlossen bleiben Schäden an Film- und Fotoapparaten sowie an tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten, zum Beispiel MP3-Player oder CD-Wiedergabegeräte.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2024